AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der R.K.M Brandschutzservice GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der R.K.M Brandschutzservice GmbH (im Folgenden „R.K.M“ genannt) und ihren Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Brandschutz und Arbeitssicherheit sowie den Verkauf von Feuerlöschern geschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn R.K.M das Angebot des Kunden durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Dienstleistungserbringung annimmt.
2.2. Angebote von R.K.M sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Dienstleistungen und Verkauf von Feuerlöschern
3.1. R.K.M bietet Dienstleistungen in den Bereichen Brandschutz, Arbeitssicherheit und Sicherheitsberatung an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Wartung von Feuerlöschgeräten, Durchführung von Brandschutzschulungen, Arbeitsstättenbegehungen und Sicherheitsberatung.
3.2. Darüber hinaus vertreibt R.K.M qualitativ hochwertige Feuerlöscher und andere Brandschutzausrüstungen.
3.3. Die genauen Dienstleistungen sowie die Verkaufsbedingungen werden im jeweiligen Vertrag oder Angebot beschrieben.
4. Preise und Zahlung
4.1. Die Preise für die Dienstleistungen und Produkte werden im Vertrag oder Angebot festgelegt. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig, sofern nicht anders vereinbart.
4.3. Bei Zahlungsverzug behält sich R.K.M das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen durch R.K.M erforderlich sind.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Termine und Fristen einzuhalten und R.K.M Zugang zu den erforderlichen Arbeitsstätten und -materialien zu gewähren.
6. Haftung
6.1. R.K.M haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen verursacht werden.
6.2. Im Übrigen ist die Haftung von R.K.M auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
6.3. Die Haftung für Schäden, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden, ist ausgeschlossen.
6.4. Bei der Durchführung von Löschübungen übernimmt R.K.M keine Haftung für Schäden, die an der Einsatzstelle entstehen können, wie z.B. Schäden an Straßenbelägen durch Hitzestrahlung oder an geparkten Fahrzeugen. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Übung in einem Bereich durchgeführt wird, in dem keine Schäden entstehen können.
6.5. Beim Verkauf von Feuerlöschern übernimmt R.K.M keine Haftung für unsachgemäße Handhabung oder Installation durch den Kunden. Es obliegt dem Kunden, die Geräte gemäß den Anweisungen von R.K.M oder den Herstellerhinweisen zu verwenden und zu warten.
7. Datenschutz und Umgang mit Kundendaten
7.1. R.K.M verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten sowie alle firmenspezifischen Informationen des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu schützen.
7.2. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für die interne Auftragsabwicklung und -erfüllung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat.
7.3. R.K.M wird keine Kundendaten oder Firmendaten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu anderen Zwecken verwenden oder an Dritte weitergeben.
8. Änderungen und Ergänzungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Form.
8.2. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von R.K.M, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.